Information für Neuaufnahmen
Der vollständige Aufnahmeantrag kann hier heruntergeladen werden.
I. Aufnahme in den Verein:
Aufnahmeformulare sind im Sportheim, bei den Abteilungen oder bei den Übungsleitern zu erhalten, sowie hier auf dieser
Seite als pdf-Datei abzurufen. Das Formular enthält eine Einverständniserklärung des Mitgliedes bzw. des Erziehungs-
berechtigten zum Bankeinzug der Beiträge. Ohne Bankeinzugsverfahren ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
II. Beitragsordnung ab dem 01.01.2017:
Jahresbeitrag |
Verwaltungsgebühr |
||||
Fußball |
Leichtathletik |
Tennis |
Shaolin/KungFu |
einmalig |
|
1. Jugendliche bis 18 Jahre |
108 € |
108 € |
108 € |
144 € |
5 € |
2. Erwachsene ab 18 Jahre |
144 € |
132 € |
160 € |
156 € |
10 € |
3. Familienbeitrag |
ab dem 3. Familienmitglied erhält ein Jugendlichereine Ermäßigung von 25%
ab dem 4. Familienmitglied erhält ein Jugendlicher eine Ermäßigung von 50%
ab dem 5. Familienmitglied erhält ein Jugendlicher eine Beitragsfreiheit
4. Passive Mitglieder
Passive Mitglieder zahlen immer den halben Mitgliedsbeitrag der Abteilungen
5. Ermäßigungen Schüler und Studierende
Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen oder studieren, zahlen für die Dauer der vorgelegten
Schul-/ Studienbescheinigung den Beitrag für Jugendliche. Ein nachträglicher Erlass oder eine nachträgliche Ermäßigung sind nicht möglich.
6. Sonstige Gebühren
Fallen durch Rücklastschrift der Bank wegen falscher oder fehlender Angaben der Mitglieder oder wegen Konto-
änderungen oder Kontoüberziehung Gebühren an, sind diese von den Mitgliedern zu tragen.
III . Austritt aus dem Verein:
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und frühestens zum Ende des Kalendervierteljahres (in der Tennis-Abteilung zum Ende des Kalenderhalbjahres) möglich, das auf den Eingang des Kündigungsschreibens folgt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Abmeldung per Einschreiben eingereicht werden muss.
Für alle Angelegenheiten der Aufnahme, der Beiträge und Gebühren sowie der Kündigung ist ausschließlich der Vorstand zuständig.
Diese Informationen können Sie hier herunterladen.