Hier finden Sie alle Informationen über die Mitgliedschaft in unserem Verein:
Achtung! Schnupperhalbjahr in der Tennisabteilung!
In der Tennisabteilung gibt es ein Schnupperhalbjahr, um den Sport kennen zu lernen. Bei einem Eintritt zwischen dem 01.01. und 30.06. wird das erste halbe Jahr nicht berechnet. Eintritte nach dem 30.06 eines Jahres bedeuten Beitragsfreiheit bis zum Ende des Jahres.
Unsere Beitragsordnung
Beitragsordnung des SV Alemannia Kamp e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
- 1 Grundsatz / Solidaritätsprinzip
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen.
- Es werden seitens des Vereins keine Beiträge zurückerstattet. Erfolgt eine Kündigung innerhalb des Beitragszeitraumes, verbleibt die Mitgliedschaft bis Beitragsende.
- 2 Beschlüsse
- Der geschäftsführende Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstands kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- 3 Beiträge
Für die Verwaltungsaufgaben gem. § 2 Nr. 5 Finanzordnung verbleiben für Senioren 114 € / für Junioren 84 € des jährlichen Mitgliedsbeitrags im Hauptverein, die restlichen Beiträge stehen der betreffenden Abteilung in voller Höhe zur Verfügung.
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Fußball |
Leichtathletik |
Tennis |
Shaolin Kung-Fu |
Dart |
Verwaltungsgebühr (einmalig) |
Jugendliche bis 18 Jahre |
120 € |
120 € |
120 € |
144 € |
76 € |
5 € |
Erwachsene ab 18 Jahre |
168 € |
156 € |
184 € |
156 € |
100 € |
10 €
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Familienermäßigungen |
Ab dem 3. Familienmitglied erhält ein Jugendlicher eine Ermäßigung von 25% |
Ab dem 4. Familienmitglied erhält ein Jugendlicher eine Ermäßigung von 50% |
Ab dem 5. Familienmitglied erhält ein Jugendlicher eine Ermäßigung von 100 % |
Mitglieder, die als Trainer tätig sind, zahlen einen ermäßigten Beitrag von 18 € (1,50 € / Monat) jährlich. Dieser Beitrag steht der Abteilung zur Verfügung.
- 4 Passive Mitglieder
Passive Mitglieder zahlen 10€ Verwaltungsgebühren an den Hauptverein. Des Weiteren erheben wir für die jeweilige Abteilung für das Jahr 2019 40€. Der Abteilungsvorstand kann in Abstimmung mit dem Hauptvorstand den Anteil der Abteilung in einer Abteilungsversammlung per Abstimmung neu beschließen.
- 5 Ermäßigungen
Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen oder studieren, zahlen für die Dauer der vorgelegten Schul-/Studienbescheinigung den Betrag für Jugendliche. Ein nachträglicher Erlass oder eine nachträgliche Ermäßigung sind nicht möglich.
- 6 Gebühren
Fallen durch Rücklastschrift der Bank wegen falscher oder fehlender Angaben der Mitglieder oder aber wegen Kontoänderungen oder Kontoüberziehung Gebühren an, sind diese von den jeweiligen Mitgliedern zu tragen.
- 7 Mahnungen
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben.
- 8 Beiträge der Abteilungen
Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben, Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung durch den Abteilungsvorstand darüber zu informieren.
Die Mitgliedschaft und der damit verbundene Beitrag sind an die vorgegebenen Trainingszeiten, die der zuständige Abteilungsvorstand bestimmt, gebunden. Trainingseinheiten und jegliche Benutzung der Vereinsanlagen sind ohne eine vom Abteilungsvorstand bestimmte Betreuung nicht gestattet.
- 9 Zusätzliche Gebühren
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- 9 Vereinskonto
Bank: Sparkasse Duisburg
IBAN: DE50 3505 0000 0760 1026 99
BIC: DUISDE33 XXX
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
- 10 Vereinsaustritt
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären und frühestens zum Ende des Kalendervierteljahres (in der Tennis-Abteilung zum Ende des Kalenderhalbjahres) möglich, das auf den Eingang des Kündigungsschreibens folgt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Abmeldung per Einschreiben im Streitfall erforderlich ist.
Für alle Angelegenheiten der Aufnahme, der Beiträge und Gebühren sowie der Kündigung ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand zuständig.
- 11 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde vom geschäftsführenden Vorstand am 13.06.2019 beschlossen und tritt ab 01.07.2019 in Kraft.